Gut zu wissen!
Die hungerbühler.CONSULTING AG ist auf der Liste der von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht:
bewilligten und von einer Aufsichtsorganisation:
überwachten Vermögensverwalterin.
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Heute habe ich in der NZZ einen Beitrag zum Thema ‚inflationssicher investieren‘ gelesen. Der Artikel befasst sich mit einem Forschungspapier aus den USA, das meines Erachtens Interessantes hervorbringt. Erlauben Sie mir, kurz darauf einzugehen.
Positive Erfahrungen aus den vergangen 20 Jahren liessen uns hoffen, dass Aktien und Sachwerte vor Inflation schützen. Gründe dafür waren der Gleichschritt von Dividenden- und Immobilienerträgen mit der Preisentwicklung. Das vergangene Semester zeigt ein anderes, negatives Bild. Während die Teuerungsindikatoren steigen, fallen Aktien, Anleihen und Sachwerte. Was sind die Gründe dafür? Das Forschungspapier zeigt Folgendes auf:
Anmerkung: Das Forschungspapier (N. Roussanov, Wharton School der University of Pennsylvania) wird voraussichtlich nächstes Jahr publiziert (siehe auch: https://www.nzz.ch/finanzen/vorsicht-bei-angeblich-inflationssicheren-anlagen-ld.1692317?mktcid=nled&mktcval=105&kid=nl105_2022-7-8&ga=1)
Es ist festzustellen, dass Gold insbesondere in unsicheren Zeiten, bei niedrigen Zinsen und lockerer Geldpolitik vermehrt nachgefragt wird. So ist der Goldpreis in den letzten Monaten sukzessive auf ein Siebenjahreshoch gestiegen. Die Coronaviruspandemie, das zinsloses Umfeld und ultralockere Geldpolitik sind die Grundlagen dafür, – und: Diese Umstände werden sich nicht so schnell verändern. Wir befinden uns in einem historisch einmaligen Umfeld. Es stellt sich die Frage: Kann Gold eine sinnvolle Anlage sein? Gold kann zum Beispiel als Beimischung oder im Rahmen der Diversifikation nachgefragt werden. Instrumente dazu lassen sich am ehesten in physisch gedeckten ETFs (exchange traded funds) finden. Ferner besteht die Möglichkeit, Goldbarren, Minenaktien oder auch Goldschmuck zu kaufen. Negativ auf den Preis von Gold wirken sich rentable Staatsanleihen (höhere Realzinsen), eine Ausweitung der Goldproduktion oder ein stärkerer Dollar aus (siehe auch: https://www.fuw.ch/article/gold-hat-in-zinslosen-zeiten-seinen-sinn/).
Megatrends bewegen die Menschen. So beflügelt der Klimawandel dazu, umweltverträglicher zu handeln. Dieser Trend lässt auch die Nachfrage nach nachhaltigen Finanzanlagen stetig steigen. In der Realität gibt es noch viel zu tun, um die Lücke zwischen den Wünschen der Anleger/innen und den Angeboten der Finanzdienstleister zu schliessen. Während institutionelle Anleger (zum Beispiel Pensionskassen oder Family Offices etc.) mehr nachhaltige Anlageinstrumente nutzen, sind dies bei privaten Anlegern ca. 10%. Dies, obwohl sie in Umfragen regelmässig angeben, nachhaltig investieren zu wollen. So gilt zum Beispiel Anlegen nach ESG Kriterien als nachhaltig (siehe dazu: https://hungerbuehler.consulting/nachhaltig-investieren/). Ferner ist privaten Anlegern auch das ganze Universum nach solchen Anlagen noch zu wenig bekannt. Die Erklärung dafür liegt auf der Hand. Finanzberater weisen viel zu wenig darauf hin. Wie so oft werden Dinge, bei denen man sich (noch) nicht sicher ist, umgangen. Verständlich, denn in der Welt der nachhaltigen Anlagen gibt es viele Unklarheiten. Was beuteten all die Fachbegriffe und welches sind die Auswirkungen?
Es stellt sich somit die Frage, ob aus diesem Umstand eine Chance für substantiellere Beratung abgeleitet werden kann? Ersteinmal bedeutet dies Klärung, oder anders ausgedrückt, Aufwand. Ansätze und Richtlinien zum nachhaltigen Anlegen müssen definiert, Finanzberater darauf geschult und das Ganze nach Aussen geschickt kommuniziert werden. Investitionen könnten sich dann über die Zeit ausbezahlt machen, wenn der/die einzelne Anleger/in auch einen Mehrwert in der beabsichtigten, qualitativ hohen Beratung und der langfristigen Rendite erkennen kann. Es geht also um weiter mehr, als einfach einem Trend zu folgen. Es geht darum, ein echtes Kundenbedürfnis zu erkennen und zu befriedigen. Der Trend nach umweltbewussterem Anlageverhalten lässt sich so ökonomisch sinnvoll nutzen. Doch dazu gehört immer auch ein gewisses unternehmerisches Risiko. Und gerade in diesem Punkt tut sich meines Erachtens die Finanzbranche noch zu schwer (siehe dazu auch: https://www.nzz.ch/finanzen/nachhaltige-anlagen-banken-versagen-bei-der-beratung-ld.1504554.).
In den letzten Jahren hat sich nachhaltiges Investieren etabliert. Investoren, institutionelle und private Anleger sowie die Finanzindustrie (so zum Beispiel Anbieter von Finanzanlagen und Rating-/Researchagenturen) stützen sich unter anderem auf ESG-Kriterien. ESG steht für die englische Abkürzung ‚Environment Social Governance‘. Diese Kriterien umfassen Aspekte von Umwelt, Sozialem und Management (Führung von Unternehmen). Es geht also um die Frage, ob und wie ESG in die praktische Unternehmensführung und in der Finanzindustrie integriert werden: Schlagen sich ökologische und sozial-gesellschaftliche Aspekte sowie die Art der Führung von Unternehmen nieder, und welchen Stellenwert erhalten diese? ESG Kriterien finden sich in der Analyse von Rating- /Researchagenturen für Nachhaltigkeit, ebenso in denjenigen von Mitgliedern der UN-Initiative für verantwortungsvolle Investments (UN PRI).
Die Unternehmensführung ist damit um einen Ansatz reicher geworden. ESG Kriterien zu integrieren ist im Management nicht nur ’salonfähig‘ geworden, sondern stärkt die langfristige Performance der ’stakeholder‘. Letztendlich geht es um das Management von Risiken, indem der Ansatz der Nachhaltigkeit in die Unternehmensführung integriert wird, beispielsweise auch mit der Auflistung von Negativ-/Ausschlusskriterien (siehe dazu auch: https://www.nachhaltigkeit.info/artikel/esg_1609).
Für Anleger ergibt sich grundsätzlich ein zweistufiger Prozess. Einerseits wird der Herausgeber oder Emittent, z.B. eines Anlagefonds, aufgrund seiner eigenen Nachhaltigkeit selektioniert (Rating von Rating-/Researchagenturen und Anerkennung im Markt). Andererseits lassen sich Aktien von nachhaltig agierenden Unternehmen oder andere Basiswerte durch ‚Nachhaltigkeits‘-Teams von Finanzdienstleistern laufend herausschälen und überprüfen.
Letzthin habe ich im Swissquote Magazin (Nr. 6 Dec. 2019, S. 48 ff.) einen interessanten Beitrag zum Thema IPO (initial public offering) gelesen. Gerne fasse ich diesen in aller Kürze und ohne Anspruch auf Vollständigkeit zusammen. Im Raum stehen zwölf Fragen:
1. Weshalb machen Firmen einen Gang an die Börse?
-> Beschaffung von finanziellen Mitteln zur Finanzierung des Wachstums und ihrer strategischen Entwicklung sowie Schaffung von Vertrauen.
2. Welcher Handelsplatz wird gewählt?
-> Dort, wo die Firmen strategisch wachsen wollen oder Anteile halten; Anzahl Investoren und Transaktionsvolumen spielen dabei eine wichtige Rolle.
3. Wann ist der beste Zeitpunkt?
-> IPO-Markt ist günstig und es liegen gute Geschäftsergebnisse vor
4. Wie können Privatpersonen/-investoren daran teilhaben?
-> Grundsätzlich ja, auf der Mehrzahl der Märkte. Institutionelle Anleger (z.B. Pensionskassen etc.) sind die bestimmenden Teilnehmer. Sie werden in einer frühen Phase angefragt, ob sie Interesse haben.
5. Kann man Aktien von IPO-Firmen vor dem Börsengang zeichnen?
-> Solche Aktien kann man über seine Bank erwerben. Die Zuteilungsanzahl ist jedoch aufgrund der regelmässigen Überzeichnung gering.
6. Aufgrund welcher Kriterien wird der Ausgabepreis festgelegt?
-> Auf der Basis von Richtpreisen (Einschätzung des Unternehmenswertes durch Analysten von Partnerbanken) wird der Emissionspreis ermittelt. Letztendlich ist dies eine Kunst für sich.
7. Ist dieser Ausgabepreis auch angemessen?
-> Interessant ist der Aktienpreis für Investoren dann, wenn er wenig unter dem fairen Wert des Unternehmens liegt.
8. Auf welche Art und Weise kann der Wert einer (Noch-Nicht-IPO-) Firma ermittelt werden?
-> Vor dem IPO werden Informationen über die Firma veröffentlich und zudem erfolgen sogenannte Roadshows des Managements.
9. Sind Emissionsprospekte zuverlässige Informationspapiere?
-> Es sind dabei gesetzliche Auflagen zu erfüllen.
10. Wie ist eine Investition kurz nach dem IPO zu beurteilen?
-> Die Gewinne der ersten Handelstage bleiben aufgrund des Orderbuches regelmässig institutionellen Investoren vorbehalten. Privatanleger sollten etwas geduldig sein, bis der Wert eines Unternehmens tatsächlich steigt.
11. Kann man Fehler vermeiden?
-> Man hüte sich davor, sich vor der immensen Marketingkampagne blenden zu lassen (… es ist nicht alles Gold, was glänzt)
12. IPO – Was sind mögliche Folgen für das Unternehmen?
-> Es bedeutet in erster Linie Transparenz, und damit meist eine totale Veränderung der Organisation und Governance. Für alle Beteiligten gilt es eine neue Herausforderung zu meistern.
Schweizer Banken, die sich ein Stück Kuchen vom grössten Private Banking Markt in Europa abschneiden wollen, haben seit anfangs 2014 zwei Möglichkeiten: Das aufsichtsrechtliche Verfahren und die Freistellung.
Das aufsichtsrechtliche Verfahren hat seinen Ursprung in der ausdrücklichen Erlaubnis zur physischen Präsenz in Deutschland. Nach 2003 erfolgte seitens des Bafin (deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Präzisierung ‚Inland‘ dahingehend, dass auch ein sich zielgerichtetes Wenden an den deutschen Markt aus dem Ausland heraus bewilligt werden musste, und sodann über ein deutsches Kreditinstitut zu erfolgen hat. Davon ausgenommen war einzig die passive Dienstleistungsfreiheit (z.B. eine Geschäftsbeziehung entsteht auf die Initiative eines/r Kunden/in hin).
Die erleichterte Freistellung hingegen erfolgte im Rahmen des bilateralen Steuerabkommens und trat anfangs 2014 in Kraft. Es ermöglicht einer Schweizer Bank einen direkten Zugang zum Markt, also ohne ein in Deutschland (bzw. im EWR) bewilligten Kreditinstitut (siehe auch: https://www.frankfurter-bankgesellschaft.ch/fileadmin/fbg-schweiz/web/Pressestimmen/Private_Der_Marktzugang_vonCHBanken_nach_DE_ist_breiter_geworden_Tobias_Fischer_0115.pdf.)
Konkret muss die Schweizer Bank ein Gesuch um Freistellung beim Bafin beantragen. Darin enthalten ist eine bereits eingeholte Bescheinigung der FINMA (Schweizer Finanzmarktaufsicht), dass die Schweizer Bank Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen erbringen darf, welche sie auch in Deutschland erbringen will. Voraussetzung dafür ist u.a. die Einhaltung der anwendbaren deutschen Bestimmungen zum Verbraucherschutz und zur Geldwäschereibekämpfung. Diese Einhaltung wird jährlich von Schweizer Prüfgesellschaften überprüft und das Ergebnis beiden Aufsichtsbehörden mitgeteilt. Die FINMA erwartet von der antragstellenden Bank vorab, dass letztere eine angemessene Risikoanalyse (Rechts- und Reputationsrisiken) durchführt und dokumentiert (siehe auch: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-58135.html; https://www.finma.ch/de/news/2010/10/mm-finma-positionspapier-rechtsrisiken-20101022/)
Unabhängig des Verfahrens hat sich die Schweizer Bank vorab über die eigene Positionierung im deutschen (Ziel-)Markt klar zu werden. Darunter fallen betriebswirtschaftliche Fragen, z.B.
In der jüngsten Zeit wird viel um den Zeitpunkt der Pensionierung (gleiches Alter für Mann und Frau, Erhöhung des Rentenalters), eine faire Umverteilung zwischen jung und alt, und um den Wert von Pensionskassenguthaben bei der Pensionierung gesprochen. Dies alles geschieht in einem Umfeld von anhaltenden Niedrigst- bzw. Negsativzinsen. Das gute alte Sparschwein oder Sparkonto hat also ausgedient und kann ausser Acht gelassen werden. Es stellt sich die Frage, wie der Einzelne sein Heft am besten in die Hand nimmt und darin bestrebt bleibt, zu sparen und anzulegen.
Das Intrument dazu kann zum Beispiel ein ‚professioneller Fondssparplan‘ sein. Ein solcher darf aber nicht nur die Interessen der Anbieter berücksichtigen, sondern hat einen echten Kundennutzen zu erbringen. Konkret widerspiegeln Strategie und Instrumente den Fokus des/der individuell konkreten Investors/in: Anlageinstrumente sollen für ihn/sie geeignet und angemessen sein. Exchange traded Funds (ETF) eignen sich, aus vielerlei Gründen dazu. Es bleibt hingegen eine Herausforderung für den/die Einzelne/n, die Anlagedisziplin über eine lange Zeitspanne, die Diversifikation und Kosten im Blick zu behalten. Vor allem bei den Kosten fallen das Anlagevolumen und Transaktionen ins Gewicht; d.h. bei zu kleinen Volumina wird die erzielte Rendite durch die Kosten regelmässig bedeutend geschmälert. Bei genauerem Hinschauen lassen sich im Markt jedoch einzelne Anbieter und ‚professionelle Sparpläne‘ finden (siehe auch: NZZ:
Im Zusammenhang mit einer kürzlich geführten Diskussion um die Vorteile der Teilnahme eines ’normalen‘ Aktienanlegers an einem IPO (initial public offering oder einfach Börsengang) gegenüber dem Kauf einer bereits an der Börse kotierten Aktie habe ich heute einen interessanten Artikel in der Finanz und Wirtschaft gelesen (siehe dazu: https://www.fuw.ch/article/die-ipo-welle-zu-reiten/).
Das Thema ist auch deshalb aktuell, weil weltweit bekannte Firmen wie Levi Strauss (Jeans; 1. Handelstag: > 30%), Lyft (Taxidienst; 1. Handelstag: > 8%) oder in der Schweiz Stadler Rail (1. Handelstag geplant am 12. April 2019) sich für den Gang an die Börse entschieden haben.
Eine wissenschaftliche Analyse von Börsengängen hat in den USA Professor Jay Ritter gemacht: 8000 Börsengänge zwischen 1980 und 2018 haben 17.9% performt; dabei haben Tech-Firmen in den Boom-Jahren 1999/2000 mit 65% klar outperformt (ab 2001 waren es durchschnittlich 14%). Während es kurzfristig von Vorteil zu sein scheint, einen Verlust zu schreiben (z.B. Tech- oder Biotechfirmen, heute Lyft), sieht das Bild langfristig anders aus: Die durchschnittlichen Gewinne von verlust- und gewinnschreibenden Börsenneulingen sind ähnlich. Andere Faktoren wie zum Beispiel Grösse (Umsatz) und Risikokapitalgeber (Venture Capital, Private Equity) haben einen positiven Einfluss auf die kurzfristige Performance. Ebenso ist das eigentliche Ziel des Anlegers wichtig: Überdurchschnittliche Kursgewinne lassen sich regelmässig am 1. Handelstag und auf der Basis bereits hoher Umsätze erzielen. Langfristig mag sich offenbar in vielen Kategorien der Erwerb von Aktien bestehender, vergleichbarer Firmen für den Anleger besser lohnen. Dieses Fazit mag auch den Frust, den viele ’normale‘ Anleger erfahren, lindern, da die (Aktien-)Zuteilungschancen regelmässig äusserst gering sind und die Verfahren dazu intransparent erscheinen.
An der SIX werden zur Zeit siebzehn Krypto-Anlageprodukte gehandelt. Ende November ist das ETP dazugekommen (siehe dazu auch: https://hungerbuehler.consulting/krypto-produkt-an-der-schweizer-borse-kotiert/). An der Börse hinken ETPs den bei Anlegern so beliebten ETFs (Exchange Traded Funds) hinterher; dies sowohl in der Anzahl (2017: 1400 zu 73) als auch im Umsatz (2017: 120 Mrd. zu 800 Mio.). Da stellt sich die Frage: Weshalb? Zum einen fallen ETFs unter das Kollektivanlagegesetz (KAG), und werden somit von der Schweizer Aufsicht (FINMA) bewilligt. Zum anderen bilden ETPs nur einen einzigen Basiswert ab. ETFs müssen, mit Ausnahme in der Schweiz, diversifiziert sein. Die FINMA hat sich zur Zulassung von ETP Fonds noch nicht geäussert. Die Aufsicht in den USA argumentiert mit dem Aspekt der Sicherheit. So ist zum Beispiel die Möglichkeit des Betrugs und der Manipulation zufolge geringer Marktgrösse im Bereich Krypto gegeben. Das Fazit im Hinblick auf die Börsenzulassung solcher Fonds ist dementsprechend (noch) negativ. Betroffene Krypto-Unternehmen geben jedoch nicht auf: Sie bleiben darin bestrebt, sich rasch weiter zu entwickeln und die Börsenzulassung zu erhalten (siehe auch: https://www.fuw.ch/article/krypto-wertpapiere-an-der-schweizer-boerse/).