Gut zu wissen! 8.02.2023/in Uncategorized /von Caspar Hungerbühler Die hungerbühler.CONSULTING AG ist auf der Liste der von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht: FINMA bewilligten und von einer Aufsichtsorganisation: FINControl Suisse AG / VQF überwachten Vermögensverwalterin.