Schweizer Banken – Verfahren für den Marktzugang nach Deutschland

Schweizer Banken, die sich ein Stück Kuchen vom grössten Private Banking Markt in Europa abschneiden wollen, haben seit anfangs 2014 zwei Möglichkeiten: Das aufsichtsrechtliche Verfahren und die Freistellung.

Das aufsichtsrechtliche Verfahren hat seinen Ursprung in der ausdrücklichen Erlaubnis zur physischen Präsenz in Deutschland. Nach 2003 erfolgte seitens des Bafin (deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) eine Präzisierung ‚Inland‘ dahingehend, dass auch ein sich zielgerichtetes Wenden an den deutschen Markt aus dem Ausland heraus bewilligt werden musste, und sodann über ein deutsches Kreditinstitut zu erfolgen hat. Davon ausgenommen war einzig die passive Dienstleistungsfreiheit (z.B. eine Geschäftsbeziehung entsteht auf die Initiative eines/r Kunden/in hin).

Die erleichterte Freistellung hingegen erfolgte im Rahmen des bilateralen Steuerabkommens und trat anfangs 2014 in Kraft. Es ermöglicht einer Schweizer Bank einen direkten Zugang zum Markt, also ohne ein in Deutschland (bzw. im EWR) bewilligten Kreditinstitut (siehe auch: https://www.frankfurter-bankgesellschaft.ch/fileadmin/fbg-schweiz/web/Pressestimmen/Private_Der_Marktzugang_vonCHBanken_nach_DE_ist_breiter_geworden_Tobias_Fischer_0115.pdf.)

Konkret muss die Schweizer Bank ein Gesuch um Freistellung beim Bafin beantragen. Darin enthalten ist eine bereits eingeholte Bescheinigung der FINMA (Schweizer Finanzmarktaufsicht), dass die Schweizer Bank Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen erbringen darf, welche sie auch in Deutschland erbringen will. Voraussetzung dafür ist u.a. die Einhaltung der anwendbaren deutschen Bestimmungen zum Verbraucherschutz und zur Geldwäschereibekämpfung. Diese Einhaltung wird jährlich von Schweizer Prüfgesellschaften überprüft und das Ergebnis beiden Aufsichtsbehörden mitgeteilt. Die FINMA erwartet von der antragstellenden Bank vorab, dass letztere eine angemessene Risikoanalyse (Rechts- und Reputationsrisiken) durchführt und dokumentiert (siehe auch: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-58135.html; https://www.finma.ch/de/news/2010/10/mm-finma-positionspapier-rechtsrisiken-20101022/)

Unabhängig des Verfahrens hat sich die Schweizer Bank vorab über die eigene Positionierung im deutschen (Ziel-)Markt klar zu werden. Darunter fallen betriebswirtschaftliche Fragen, z.B.

  • Wo will ich tätig werden?
  • Welches sind meine Konkurrenten?
  • Auf welche/s Kundensegement/e ziele ich ab?
  • Wie gehe ich potentielle Kunden an?
  • Welche Instrumente setzte ich dazu ein?
  • Was kostet mich der Markteintritt (Initialkosten)?
  • Was kostet mich das Betreiben dieses Geschäfts?
  • Was kann ich verdienen?
  • Chancen, Risiken, Stärken und Schwächen herausschälen und gegeneinander abwägen